HKAIIFF · AUSFÜHRLICHE ANTWORT

Bei wem verbleiben mein Konto, bestehendes geistiges Eigentum und die während der Partnerschaft geschaffenen Werke?

Die Urheberin oder der Urheber behält das auf den eigenen Namen registrierte Konto und das vorhandene geistige Eigentum; Kooperationsberechtigungen werden separat vereinbart. Halten Sie bestehende Werke, Figuren und Erzählwelten fest. Eigenständig geschaffene Werke behalten grundsätzlich ihre bisherige Rechtezuordnung. Auftragsproduktionen, finanzierte oder gemeinsame Projekte benötigen projektspezifische Regelungen zu Eigentum, Nennung und Nutzung. Eine Kontoberechtigung ist keine pauschale Lizenz für sämtliche künftigen Inhalte.

Überprüft · 2026-09-06