HKAIIFF · AUSFÜHRLICHE ANTWORT

Kann ich mich bewerben, wenn ein anderes MCN oder ein Verleih bereits einige meiner Werke vertritt?

Legen Sie vorhandene Vereinbarungen bei der Bewerbung offen. Der zulässige Umfang hängt von Konten, Plattformen, Gebieten, Laufzeit, Exklusivität und offenen Verpflichtungen ab. Klären Sie die Vereinbarkeit der betreffenden Werke, bevor Sie neue Berechtigungen erteilen. Eine Bewerbung setzt bestehende Verträge nicht außer Kraft und berechtigt keine andere Partei, Aufträge anzunehmen oder Ihre Werke zu vertreiben.

Überprüft · 2026-09-06