HKAIIFF · AUSFÜHRLICHE ANTWORT
Auf welcher Grundlage wird die Umsatzbeteiligung berechnet, und wie werden Plattformabzüge berücksichtigt?
V8 legt die tatsächlich eingegangenen Einnahmen zugrunde, abzüglich klar ausgewiesener, bereits einbehaltener Plattformgebühren sowie Erstattungen oder stornierter Beträge. Eine Gebühr darf nicht doppelt abgezogen werden. Betragen die Einnahmen nach Plattformgebühren 10.000 und gibt es keine Erstattung, ergibt eine Beteiligung von 60% einen Anteil von 6.000, vor gesondert vereinbarten Steuer- und Zahlungsregelungen. Abrechnungen sollten Aufträge, Einnahmen, Gebühren, Erstattungen, Beteiligung und Zahlungsstatus ausweisen.
Überprüft · 2026-09-06